Internationale Praktika
5.–18. Feb
4.–25. Mär
1. Mai–9. Jun
Kommt es zu einem Unfall während des Auslandsaufenthaltes im Praktikumsbetrieb, ist wie bei einem Arbeitsunfall im regulären Betrieb die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig und umgehend darüber zu informieren. Bei einer Erkrankung sollte umgehende mit dem BWHW Kontakt aufgenommen werden.
Der verpasste Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgeholt werden. Eine Möglichkeit ist, das Auslandspraktikum für die Schulferien zu planen, um nicht zu viel Schulstoff zu verpassen.
Grundsätzlich beraten und begleiten die Ausbildungsabteilung der Stadt Wiesbaden oder das BWHW die Auszubildenden bis diese einen Partnerbetrieb und eine Unterkunft im Ausland gefunden haben.
Voraussetzung zur Teilnahme ist die Volljährigkeit. In begründeten Ausnahmefällen können auch Minderjährige am Programm teilnehmen. Das Projekt kann bis zu einem Alter von 27 Jahren genutzt werden. Bei einem Alter von über 27 ist es zu empfehlen, sich mit dem Mobilitätsteam des BWHW oder der Ausbildungsabteilung der Stadt Wiesbaden in Kontakt zu treten welche Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt bestehen.
Grundsätzlich besteht auch für diejenigen, die bereits kurz vorm Abschluss ihrer Ausbildung stehen oder diese bereits abgeschlossen haben, die Möglichkeit für ein Auslandspraktikum.